Kann ich mein Haus verkaufen, wenn es noch nicht abbezahlt ist?
Auch wenn Ihr Haus noch nicht vollständig abbezahlt ist, können Sie es selbstverständlich verkaufen. Die Bank bekommt dann in der Regel den noch ausstehenden Darlehensbetrag aus dem Kaufpreis, damit Ihre Schulden getilgt sind. Grundlage dafür bildet das Grundbuch ihres Grundstücks. Hier hat sich ihr Kreditinstitut für das Darlehen sehr wahrscheinlich eine Grundschuld oder Hypothek eintragen lassen. Das tut sie aus Sicherheit und um einen Gegenwert für die gegebene Finanzierung zu haben.
Weil jedes Grundbuch beim Verkauf lastenfrei sein muss, ist es notwendig, die Grundschulden zu löschen. Das geschieht im Verlaufe des Verkaufsprozesses. Die Kommunikation mit der Bank übernimmt das Notariat, das mit der Abwicklung beauftragt wird. Wenn die Löschungsunterlagen vorliegen, wird auch genau aufgeschlüsselt, wohin welcher Betrag aus dem Kaufpreis fließen soll.
Umsonst ist das allerdings nicht
Entstehen dabei Kosten? Ja! Denn zum Einen muss die Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch bezahlt werden. Notar und Grundbuchamt stellen rund 0,2 % der Gesamtsumme der Grundschuld in Rechnung. Außerdem wird ihre Bank gegebenenfalls Vorfälligkeitsentschädigung fordern für das vorab abgelöste Darlehen. Die Kosten dafür erfragen Sie am besten bei Ihrem Bankberater.
Zu Notaren und Finanzdienstleistern halten wir von Dübbelde Immobilien selbstverständlich regelmäßigen guten Kontakt. Wir sind bei Fragen jederzeit gerne Ihr Ansprechpartner.