Grundstück- oder Hausverkauf: Ohne Notar geht es nicht

Wer in Deutschland ein Grundstück - sei es nun bebaut oder unbebaut - (ver)kaufen möchte, kommt um einen Notartermin und eine Beurkundung nicht herum. Warum das so ist? Nun zu aller erst ist es gesetzlich so vorgeschrieben. In §311b BGB heißt es unter anderem "Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung." Daneben übernimmt der Notar eine Vielzahl wichtiger Aufgaben.

Der Notar ist sozusagen das Bindeglied zwischen den Kaufparteien und dem Grundbuchamt. Hier tragen die Behördenmitarbeiter in das jeweilige Grundbuch ein, wer Eigentümer eines Grundstücks ist. Und das funktioniert eben nur mit der Unterschrift eines Notars. Nur dieser kann übrigens ebenso Lasten, Rechte, Dienstbarkeiten, Grundschulden, usw. in das Grundbuch eintragen lassen. Also: Nur durch die Amtshandlung eines Notar wird ein Grundstücks(ver)kauf rechtsgültig.

Das Notariat ist zudem für die Ausgestaltung des Kaufvertrags zuständig. Ein Notar ist gegenüber beiden Kaufparteien neutral und erklärt in der Regel die einzelnen Punkte innerhalb des Vertrages, wie bspw. die Auflassungsvormerkung, die Belastungsvollmacht, und, und, und. Er ist im Austausch mit den Finanzbehörden, da er jeden Kaufvertrag hier anzeigen muss (wegen der Grunderwerbsteuer). Und er koordiniert, wann der Kaufpreis fällig wird. Am Ende folgt die Eintragung ins Grundbuch.

Fazit: Der Notar ist fester Bestandteil eines Immobiliengeschäfts. Seine Kosten und sein Honorar in Höhe von bis zu knapp 2% des Kaufpreises trägt der Käufer. Löschungskosten von vorherigen Grundbucheinträgen trägt der Verkäufer.

Bei Fragen rund um Kaufverträge, Beurkundungen und alles was dazu gehört, sind wird selbstverständlich gerne und immer Ihr Ansprechpartner.

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