Das Bestellerprinzip kurz erklärt
Seit Mitte 2015 gilt bei der Vermietung von Wohnraum das sogenannte „Bestellerprinzip“. Heißt: Derjenige, der den Makler beauftragt, zahlt ihn auch. Früher konnten Wohnungssuchende zur Übernahme der Maklergebühren verpflichtet werden. Das ist mit dem Bestellerprinzip nicht mehr möglich. Möchte ein Eigentümer jetzt eine Wohnung vermieten und schaltet einen Makler ein, so muss dieser ihn alleinig zahlen.
Auf einen Mieter kann eine Vermittlerprovision zukommen, wenn er einen Makler konkret mit der Suche nach einer Wohnung beauftragt.